Stadtjugendring Oldenburg e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss der in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Vereine, Verbände Organisationen und Initiativen in Oldenburg und den Teilorten.
 
Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss der in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Vereine, Verbände Organisationen und Initiativen in Oldenburg und den Teilorten.
  
Zurzeit sind 18 Verbände im Stadtjugendring Oldenburg e. V. zusammengeschlossen. Davon haben neun Räume im [[Haus der Jugend]].
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Zurzeit sind 21 Verbände im Stadtjugendring Oldenburg e. V. zusammengeschlossen. Davon haben neun Räume im [[Haus der Jugend]].
 
   
 
   
 
==Aufgaben des Stadtjugendring Oldenburg e. V.==
 
==Aufgaben des Stadtjugendring Oldenburg e. V.==

Version vom 5. September 2009, 01:59 Uhr

Stadtjugendring Oldenburg e.V.

Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss der in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Vereine, Verbände Organisationen und Initiativen in Oldenburg und den Teilorten.

Zurzeit sind 21 Verbände im Stadtjugendring Oldenburg e. V. zusammengeschlossen. Davon haben neun Räume im Haus der Jugend.

Aufgaben des Stadtjugendring Oldenburg e. V.

Der Stadtjugendring setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Oldenburg ein, ebenso wie für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Dabei sollen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen der Oldenburger Jugendarbeit besser miteinander vernetzt werden.

Der Stadtjugendring Oldenburg vertritt Forderungen von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Verbänden gegenüber den zuständigen Gremien und Institutionen auf kommunaler und regionaler Ebene.

Der Stadtjugendring Oldenburg bietet Serviceleistungen für seine Mitglieder und allen in der Jugendarbeit tätigen Gruppen und Institutionen.

Auszug aus der Satzung des Stadtjugendringes Oldenburg e.V.

Vorwort

Die Oldenburger Jugendverbände und Jugendgemeinschaften haben sich zum Stadtjugendring zusammengeschlossen, um in freiwilliger Zusammenarbeit ihre gemeinsamen Interessen zu fördern und die Belange der Jugend zu vertreten.
Die Unabhängigkeit der Jugendverbände und Jugendgemeinschaften wird dadurch nicht beeinträchtigt.


Artikel 1

Name und Sitz

Der Stadtjugendring Oldenburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendverbänden bzw. deren Zusammenschlüsse, Jugendgemeinschaften und jugendpflegerisch tätigen Vereinen im Stadtgebiet Oldenburg. Er trägt den Namen Stadtjugendring Oldenburg e.V. Sein Sitz ist im Stadtgebiet Oldenburg. Der Verein ist im Vereinsregister Oldenburg eingetragen.


Artikel 2

Aufgaben und Ziele

Aufgaben des Stadtjugendringes sind:

a)das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der jungen Generation durch ständigen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zu fördern,
b)die Interessen von Jugendlichen und Kindern, ihrer Gruppen, Zusammenschlüsse und Jugendverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber Parlamenten und Behörden durch eine qualifizierte Mitbestimmung zu vertreten (z.B. Jugendhilfeausschuss, Jugendamt, Jugendpflege),
c)gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen der außerschulischen Bildung anzuregen, zu planen und durchzuführen,
d)gemeinsame Einrichtungen (z.B. Jugendzentren, Jugendhäuser) zu initiieren,
e)Stellungnahmen, Informationsschriften, Arbeitsmaterial und Publikationen zu jugend- und kinderpolitischen Themen, parteipolitisch unbeeinflusst, herauszugeben,
f)die internationale Kinder- und Jugendzusammenarbeit, Begegnungen und Studienfahrten zum Kennenlernen gesellschaftlicher Probleme anderer Länder als Beitrag der Völkerverständigung anzuregen und zu fördern,
g)der Anwendung von Gewalt als Mittel der gesellschaftlichen und politischen Auseinan­dersetzung entgegenzuwirken. Insbesondere nationalistischen und rassistischen Tendenzen mit aller Kraft entgegenzuwirken.

Artikel 4

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Stadtjugendringes Oldenburg e.V. können alle im Stadtgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände bzw. deren Zusammenschlüsse, Jugendgemeinschaften, jugendpflegerisch tätige Verein(e)igungen, Organisationen und Zusammenschlüsse ausländischer Jugendlicher werden, die in Form von rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Vereinen organisiert sind.
  2. Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Stadtjugendring Oldenburg ist:
    a)Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten, sowohl in der Zielsetzung als auch in der praktischen Arbeit.
    b)Für Organisationen, Initiativen, Jugendverbände und Gemeinschaften, die einem Erwachsenenverband angehören, dass sie eine selbständige und selbstbestimmte Arbeit leisten.
    c)Anerkennung dieser Satzung.
  3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Beigabe einer Satzung und der Darstellung der tatsächlich stattfindenden Arbeit beim Vorstand (formlos) zu beantragen. Der Vorstand prüft die Formalien und reicht den Antrag an die Vollversammlung weiter, welche über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit beschließt.
  4. Verbände, Vereine oder sonstige Organisationen, die in einem Dachverband Mitglied sind, welcher Mitglied des Stadtjugendringes ist, können kein Mitglied werden.
  5. Wird ein Antrag auf Aufnahme abgelehnt, kann nach einer Frist von sechs Monaten ein neuer Antrag gestellt werden.
  6. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.


Die Mitgliedschaft im Stadtjugendring Oldenburg ist beitragsfrei, verpflichtet aber zur Mitarbeit.

Auszug aus einer Broschüre, herausgegeben 1982 vom Stadtjugendring

Wenn der Stadtjugendring seine, wie wir ohne Überschätzung meinen, wichtigen Aufgaben wahrnehmen und seinen Platz im Feld der Jugendpolitik in Oldenburg ausfüllen soll, dann ist dies nur unter zwei Voraussetzungen möglich:

Erstens müssen die Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes engagiert an der Erfüllung der durch die Satzung des Stadtjugendringes gegebenen Ziele arbeiten.

Der Stadtjugendring kann nur dann eine starke Gemeinschaft sein, wenn jedes Glied in dieser Gemeinschaft nach besten Kräften seinen Platz ausfüllt. Ganz konkret meint dies z.B.:

  • aktive Mitarbeit bei gemeinsamen Aktionen (nicht nur verbale Unterstützung),
  • mitdiskutieren, mitdenken, mitentscheiden bei Vollversammlungen,
  • verstärkter Einsatz im jugendpflegerischen Bereich.


Zweitens muss aber der Stadtjugendring in Stand gesetzt sein, seine Arbeit von den äußeren Bedingungen her leisten zu können. Das heißt:

  • kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit seitens Jugendamt, Jugendpflege und Verwaltung,
  • Bewilligung einer Stelle für einen nebenamtlichen Mitarbeiter,...



Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. verwaltet das Haus der Jugend in der von-Finckh-Straße 3. In diesem haben zurzeit neun Mitgliedsverbände Räume zur eigenen Nutzung.

Einer dieser Verbände ist der Spieltraum - Verein für kreatives Spielen e.V.


Kontakt:
Stadtjugendring Oldenburg e.V.
Haus der Jugend
von-Finckh-Str. 3
26121 Oldenburg
Tel.: 0441/8000844
Fax: 0441/8007658
www.sjr-ol.de
info@sjr-ol.de