Jahreshauptversammlung 2010: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Jahreshauptversammlung]] fand am Sonntag, den  7. März 2010 um 18:00 Uhr im Saal im [[Haus der Jugend]] statt. Es wurde ein [[Protokoll Jahreshauptsammlung 2010|Protokoll]] erstellt.
  
 
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2. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes bei bedarf. Sonnst ist auf Antrag eine Bestätigung des bisherigen Vorstands im Amt möglich.
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2. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes bei Bedarf. Sonst ist auf Antrag eine Bestätigung des bisherigen Vorstands im Amt möglich.

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2011, 17:51 Uhr

Die Jahreshauptversammlung fand am Sonntag, den 7. März 2010 um 18:00 Uhr im Saal im Haus der Jugend statt. Es wurde ein Protokoll erstellt.

Die Tagesordnung umfasst:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Bericht des Kassenwarts
  3. Entlastung des alten Vorstandes
  4. Wahl eines neuen Vorstandes
  5. Ausblick der Planungen für das Jahr 2010
  6. Anträge zur Satzungsänderung
    1. Einführung von Pflichtarbeitsstunden
    2. Änderung der Vorstandswahlen
  7. Anträge für Anschaffungen im Jahr 2010
  8. Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge und der Aufnahmegebühr
  9. Verschiedenes

Anlage 1

Zu 6.1.: Zu den Pflichten steht bisher in der Satzung:

§6: Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen, sofern es welche gibt.
  2. Alle Mitglieder haben sind verpflichtet, den Verein in der satzungsgemäßen Erfüllung seiner Ziele zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu zahlen.
  3. Alle Mitglieder haben Zugang zur Vereinsbibliothek und sind berechtigt, Fachliteratur, Spiele und Romane zu entleihen. Genaue Richtlinien sind der Bibliotheksordnung zu entnehmen.

Wir möchten Absatz 2 wie folgt ergänzen:

Darüber hinaus sollen mindestens 12 Arbeitsstunden im Jahr abgeleistet werden. Ersatzweise sind pro nicht geleisteter Arbeitsstunde € 10,- in die Vereinskasse zu Zahlen. Für ortsferne Mitglieder gilt dies als Bitte. Ortsfern bedeutet mehr als 50 (30) km Abstand zum Wohnort.
Es kann auch eine Fördermitgliedsschaft eingegangen werden.

Anlage 2

Zu 6.2.: Bisher steht unter Jahreshauptversammlung der Pflichtpunkt:

2. Entlastung und Neuwahl des Vorstandes.

Wir möchten diesen Punkt wie folgt ändern, insbesondere da sich ja selten Mitglieder zu irgendwelchen Pflichten melden:

2. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes bei Bedarf. Sonst ist auf Antrag eine Bestätigung des bisherigen Vorstands im Amt möglich.