Jahreshauptversammlung 2010: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | # Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen, sofern es welche gibt. | ||
+ | # Alle Mitglieder haben sind verpflichtet, den Verein in der satzungsgemäßen Erfüllung seiner Ziele zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu zahlen. | ||
+ | # Alle Mitglieder haben Zugang zur Vereinsbibliothek und sind berechtigt, Fachliteratur, Spiele und Romane zu entleihen. Genaue Richtlinien sind der Bibliotheksordnung zu entnehmen. | ||
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+ | Darüber hinaus sollen mindestens 12 Arbeitsstunden im Jahr abgeleistet werden. Ersatzweise sind pro nicht geleisteter Arbeitsstunde € 10,- in die Vereinskasse zu Zahlen. Für ortsferne Mitglieder gilt dies als Bitte. Ortsfern bedeutet mehr als 50 (30) km Abstand zum Wohnort.<br> | ||
+ | Es kann auch eine Fördermitgliedsschaft eingegangen werden. | ||
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+ | Wir möchten diesen Punkt wie folgt ändern, insbesondere da sich ja selten Mitglieder zu irgendwelchen Pflichten melden: | ||
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+ | 2. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes bei Bedarf. Sonst ist auf Antrag eine Bestätigung des bisherigen Vorstands im Amt möglich. |
Aktuelle Version vom 23. Oktober 2011, 16:51 Uhr
Die Jahreshauptversammlung fand am Sonntag, den 7. März 2010 um 18:00 Uhr im Saal im Haus der Jugend statt. Es wurde ein Protokoll erstellt.
Inhaltsverzeichnis
Die Tagesordnung umfasst:
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Bericht des Kassenwarts
- Entlastung des alten Vorstandes
- Wahl eines neuen Vorstandes
- Ausblick der Planungen für das Jahr 2010
- Anträge zur Satzungsänderung
- Einführung von Pflichtarbeitsstunden
- Änderung der Vorstandswahlen
- Anträge für Anschaffungen im Jahr 2010
- Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge und der Aufnahmegebühr
- Verschiedenes
Anlage 1
Zu 6.1.: Zu den Pflichten steht bisher in der Satzung:
§6: Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen, sofern es welche gibt.
- Alle Mitglieder haben sind verpflichtet, den Verein in der satzungsgemäßen Erfüllung seiner Ziele zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu zahlen.
- Alle Mitglieder haben Zugang zur Vereinsbibliothek und sind berechtigt, Fachliteratur, Spiele und Romane zu entleihen. Genaue Richtlinien sind der Bibliotheksordnung zu entnehmen.
Wir möchten Absatz 2 wie folgt ergänzen:
Darüber hinaus sollen mindestens 12 Arbeitsstunden im Jahr abgeleistet werden. Ersatzweise sind pro nicht geleisteter Arbeitsstunde € 10,- in die Vereinskasse zu Zahlen. Für ortsferne Mitglieder gilt dies als Bitte. Ortsfern bedeutet mehr als 50 (30) km Abstand zum Wohnort.
Es kann auch eine Fördermitgliedsschaft eingegangen werden.
Anlage 2
Zu 6.2.: Bisher steht unter Jahreshauptversammlung der Pflichtpunkt:
2. Entlastung und Neuwahl des Vorstandes.
Wir möchten diesen Punkt wie folgt ändern, insbesondere da sich ja selten Mitglieder zu irgendwelchen Pflichten melden:
2. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes bei Bedarf. Sonst ist auf Antrag eine Bestätigung des bisherigen Vorstands im Amt möglich.