Stadtjugendring Oldenburg e.V.

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Stadtjugendring Oldenburg e.V.

Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss der in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Vereine, Verbände Organisationen und Initiativen in Oldenburg und den Teilorten.

Zurzeit sind 21 Verbände im Stadtjugendring Oldenburg e. V. zusammengeschlossen. Davon haben neun Räume im Haus der Jugend.

Aufgaben des Stadtjugendring Oldenburg e. V.

Der Stadtjugendring setzt sich für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Oldenburg ein, ebenso wie für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Dabei sollen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen der Oldenburger Jugendarbeit besser miteinander vernetzt werden.

Der Stadtjugendring Oldenburg vertritt Forderungen von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Verbänden gegenüber den zuständigen Gremien und Institutionen auf kommunaler und regionaler Ebene.

Der Stadtjugendring Oldenburg bietet Serviceleistungen für seine Mitglieder und allen in der Jugendarbeit tätigen Gruppen und Institutionen.

Auszug aus der Satzung des Stadtjugendringes Oldenburg e.V.

Vorwort

Die Oldenburger Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen der Jugend und Jugendvereinigungen haben sich zum Stadtjugendring zusammengeschlossen, um in freiwilliger Zusammenarbeit ihre gemeinsamen Interessen zu fördern und die Belange der Jugend zu vertreten. Die Unabhängigkeit der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen der Jugend und Jugendvereinigungen wird dadurch nicht beeinträchtigt.


Artikel 1

Name und Sitz

Der Stadtjugendring Oldenburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendverbänden, Jugendgemeinschaften, Initiativen der Jugend und Jugendvereinigungen und jugendpflegerisch tätigen Vereinen im Stadtgebiet Oldenburg. Er trägt den Namen Stadtjugendring Oldenburg e.V. Sein Sitz ist im Stadtgebiet Oldenburg. Der Verein ist im Vereinsregister Oldenburg eingetragen.


Artikel 2

Aufgaben und Ziele

  1. Aufgaben des Stadtjugendringes sind:
    • das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der jungen Generation durch ständigen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zu fördern,
    • die Interessen von Jugendlichen und Kindern, ihrer Gruppen, Zusammenschlüsse und Jugendverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber Parlamenten und Behörden durch eine qualifizierte Mitbestimmung zu vertreten (z.B. Jugendhilfeausschuss, Jugendamt, Jugendpflege),
    • die Mitglieder zu gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen der außerschulischen Bildung anzuregen, diese gemeinsam zu planen und sie bei der Durchführung mit personellen und finanziellen Ressourcen zu unterstützen,
    • gemeinsame Einrichtungen (z.B. Jugendzentren, Jugendhäuser) zu initiieren,
    • Stellungnahmen, Informationsschriften, Arbeitsmaterial und Publikationen zu jugend- und kinderpolitischen Themen, parteipolitisch unbeeinflusst, herauszugeben,
    • die internationale Kinder- und Jugendzusammenarbeit, Begegnungen und Studienfahrten zum Kennenlernen gesellschaftlicher Probleme anderer Länder als Beitrag der Völkerverständigung anzuregen und zu fördern,
    • der Anwendung von Gewalt als Mittel der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung, verfassungs- und gesellschaftsfeindlichen,insbesondere nationalistischen und rassistischen Tendenzen mit aller Kraft entgegenzuwirken.
  2. Zur Umsetzung dieser Ziele, der Zielvereinbarung oder weiterer Ideen können thematische Projektgruppen eingerichtet werden.


Artikel 4

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Stadtjugendringes Oldenburg e.V. können alle im Stadtgebiet tätigen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen der Jugend und Jugendvereinigungen, jugendpflegerisch tätige Vereine sowie Organisationen und Zusammenschlüsse ausländischer Jugendlicher werden, die in Form von rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Vereinen organisiert sind. Diese werden im Folgenden Mitglieder genannt.
  2. Eine Mitgliedschaft verpflichtet zur Mitarbeit.Die Mitarbeit wird im aktuellen Aufnahmeantrag geregelt.
  3. Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Stadtjugendring Oldenburg ist:
    • Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten, sowohl in der Zielsetzung als auch in der praktischen Arbeit.
    • Für Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Initiativen der Jugend und Jugendvereinigungen, die einem Erwachsenenverband angehören, dass sie eine selbständige und selbstbestimmte Arbeit leisten.
    • Anerkennung dieser Satzung.
  4. Die Mitgliedschaft ist schriftlich durch das Ausfüllen des aktuellen Aufnahmeantrags unter Beigabe einer Satzung und der Darstellung der tatsächlich stattfindenden Arbeit beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand prüft die Formalien und reicht den Antrag an die Vollversammlung weiter, welche über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit beschließt.
  5. Wird ein Antrag auf Aufnahme abgelehnt, kann nach einer Frist von sechs Monaten ein neuer Antrag gestellt werden.
  6. Ein dauerhafter Zugang zu Ressourcen (Vereins- und Gemeinschaftsräume, Mittel, etc.) des Stadtjugendrings Oldenburg sollte grundsätzlich nur den Mitgliedern des Stadtjugendringes gewährt werden.
    Bei Erlöschen der Mitgliedschaft (Artikel 10) wird der Zugang zu den Ressourcen des Stadtjugendringes mit sofortiger Wirkung verwehrt. Näheres wird im Nutzungsvertrag geregelt.
  7. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.




Die Mitgliedschaft im Stadtjugendring Oldenburg ist beitragsfrei, verpflichtet aber zur Mitarbeit.

Auszug aus einer Broschüre, herausgegeben 1982 vom Stadtjugendring

Wenn der Stadtjugendring seine, wie wir ohne Überschätzung meinen, wichtigen Aufgaben wahrnehmen und seinen Platz im Feld der Jugendpolitik in Oldenburg ausfüllen soll, dann ist dies nur unter zwei Voraussetzungen möglich:

Erstens müssen die Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes engagiert an der Erfüllung der durch die Satzung des Stadtjugendringes gegebenen Ziele arbeiten.

Der Stadtjugendring kann nur dann eine starke Gemeinschaft sein, wenn jedes Glied in dieser Gemeinschaft nach besten Kräften seinen Platz ausfüllt. Ganz konkret meint dies z.B.:

  • aktive Mitarbeit bei gemeinsamen Aktionen (nicht nur verbale Unterstützung),
  • mitdiskutieren, mitdenken, mitentscheiden bei Vollversammlungen,
  • verstärkter Einsatz im jugendpflegerischen Bereich.


Zweitens muss aber der Stadtjugendring in Stand gesetzt sein, seine Arbeit von den äußeren Bedingungen her leisten zu können. Das heißt:

  • kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit seitens Jugendamt, Jugendpflege und Verwaltung,
  • Bewilligung einer Stelle für einen nebenamtlichen Mitarbeiter,...



Der Stadtjugendring Oldenburg e. V. verwaltet das Haus der Jugend in der von-Finckh-Straße 3. In diesem haben zurzeit neun Mitgliedsverbände Räume zur eigenen Nutzung.

Einer dieser Verbände ist der Spieltraum - Verein für kreatives Spielen e.V.


Kontakt:
Stadtjugendring Oldenburg e.V.
Haus der Jugend
von-Finckh-Str. 3
26121 Oldenburg
Tel.: 0441/8000844
Fax: 0441/8007658
www.sjr-ol.de
info@sjr-ol.de