Diskussion:Vollversammlung 22.12.2009: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich würde gerne vorher die Änderungen erfahren. --[[Benutzer:Thorben|Thorben]] 19:06, 8. Dez. 2009 (UTC)
 
Ich würde gerne vorher die Änderungen erfahren. --[[Benutzer:Thorben|Thorben]] 19:06, 8. Dez. 2009 (UTC)
 
:Da gebe ich dir recht. Im Detail kann ich das nicht erklären, aber es geht darum, dass laut neuem Vereinsrecht, um ein gemeinnütziger Verein zu sein, bei Auflösung ein klares Ziel der übrigen Mittel angegeben werden muss. Genauere Angaben bitte von Tim oder Wolfgang. --[[Benutzer:Johannes-Martinus|Johannes-Martinus]] 12:55, 9. Dez. 2009 (UTC)
 
:Da gebe ich dir recht. Im Detail kann ich das nicht erklären, aber es geht darum, dass laut neuem Vereinsrecht, um ein gemeinnütziger Verein zu sein, bei Auflösung ein klares Ziel der übrigen Mittel angegeben werden muss. Genauere Angaben bitte von Tim oder Wolfgang. --[[Benutzer:Johannes-Martinus|Johannes-Martinus]] 12:55, 9. Dez. 2009 (UTC)
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Konkret geht es um den Absatz §9.2
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"Nach der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Bewilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden."
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Dieser Satz ist, laut Auskunft Finanzamt, nicht mehr zulässig. Es muss ein konkreter Verwendungszweck für die Vermögenswerte bei Vereinsauflösung angegeben werden. Entweder geht das Vermögen an einen anderen gemeinnützigen Verein oder an die Stadt, dann allerdings zweckgebunden (Förderung der Jugendarbeit etc). Was wir in die Satzung eintragen soll auf der Versammlung geklärt werden. --[[Benutzer:SunDancer|SunDancer]] 07:20, 10. Dez. 2009 (UTC)

Aktuelle Version vom 10. Dezember 2009, 08:20 Uhr

Änderungen[Bearbeiten]

Ich würde gerne vorher die Änderungen erfahren. --Thorben 19:06, 8. Dez. 2009 (UTC)

Da gebe ich dir recht. Im Detail kann ich das nicht erklären, aber es geht darum, dass laut neuem Vereinsrecht, um ein gemeinnütziger Verein zu sein, bei Auflösung ein klares Ziel der übrigen Mittel angegeben werden muss. Genauere Angaben bitte von Tim oder Wolfgang. --Johannes-Martinus 12:55, 9. Dez. 2009 (UTC)

Konkret geht es um den Absatz §9.2

"Nach der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Bewilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden."

Dieser Satz ist, laut Auskunft Finanzamt, nicht mehr zulässig. Es muss ein konkreter Verwendungszweck für die Vermögenswerte bei Vereinsauflösung angegeben werden. Entweder geht das Vermögen an einen anderen gemeinnützigen Verein oder an die Stadt, dann allerdings zweckgebunden (Förderung der Jugendarbeit etc). Was wir in die Satzung eintragen soll auf der Versammlung geklärt werden. --SunDancer 07:20, 10. Dez. 2009 (UTC)