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− | Die [[Jahreshauptversammlung]] fand am Sonntag, den 7. März 2010 um 18:00 Uhr im Saal im [[Haus der Jugend]] statt. Es wurde ein [[Protokoll Jahreshauptsammlung 2010|Protokoll]] erstellt.
| + | Thanks for the great info dog I owe you biggtiy. |
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− | ==Die Tagesordnung umfasst:==
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− | #Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
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− | #Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Bericht des Kassenwarts
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− | #Entlastung des alten Vorstandes
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− | #Wahl eines neuen Vorstandes
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− | #Ausblick der Planungen für das Jahr 2010
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− | #Anträge zur Satzungsänderung
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− | ##Einführung von Pflichtarbeitsstunden
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− | ##Änderung der Vorstandswahlen
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− | #Anträge für Anschaffungen im Jahr 2010
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− | #Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge und der Aufnahmegebühr
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− | #Verschiedenes
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− | ==Anlage 1==
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− | Zu 6.1.: Zu den Pflichten steht bisher in der Satzung:
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− | ===§6: Rechte und Pflichten der Mitglieder===
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− | # Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen, sofern es welche gibt.
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− | # Alle Mitglieder haben sind verpflichtet, den Verein in der satzungsgemäßen Erfüllung seiner Ziele zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu zahlen.
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− | # Alle Mitglieder haben Zugang zur Vereinsbibliothek und sind berechtigt, Fachliteratur, Spiele und Romane zu entleihen. Genaue Richtlinien sind der Bibliotheksordnung zu entnehmen.
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− | Wir möchten Absatz 2 wie folgt ergänzen:
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− | Darüber hinaus sollen mindestens 12 Arbeitsstunden im Jahr abgeleistet werden. Ersatzweise sind pro nicht geleisteter Arbeitsstunde € 10,- in die Vereinskasse zu Zahlen. Für ortsferne Mitglieder gilt dies als Bitte. Ortsfern bedeutet mehr als 50 (30) km Abstand zum Wohnort.<br>
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− | Es kann auch eine Fördermitgliedsschaft eingegangen werden.
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− | ==Anlage 2==
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− | Zu 6.2.: Bisher steht unter Jahreshauptversammlung der Pflichtpunkt:
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− | 2. Entlastung und Neuwahl des Vorstandes.
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− | Wir möchten diesen Punkt wie folgt ändern, insbesondere da sich ja selten Mitglieder zu irgendwelchen Pflichten melden:
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− | 2. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes bei Bedarf. Sonst ist auf Antrag eine Bestätigung des bisherigen Vorstands im Amt möglich.
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